Muss zuerst das Dach gedämmt werden oder sind neue Fenster wichtiger? Sollte die Heizung schon jetzt ausgetauscht werden? Und welche Maßnahmen passen überhaupt zum eigenen Budget?

Wer ein älteres Haus energetisch modernisieren möchte, steht schnell vor einer langen Liste möglicher Maßnahmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan – kurz iSFP – bringt diese Möglichkeiten in eine sinnvolle Reihenfolge und zeigt, wie sich das Gebäude Schritt für Schritt verbessern lässt.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Maßnahmen vorzuschlagen. Ein guter Sanierungsfahrplan soll eine realistische Entscheidungsgrundlage liefern: Was ist technisch sinnvoll, welche Schritte passen zusammen und was sollte bei der Planung nicht vergessen werden?

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für ein konkretes Wohngebäude. Dafür wird zunächst der energetische Zustand des Hauses untersucht.

Anschließend wird dargestellt, wie das Gebäude entweder in einem Schritt oder über mehrere aufeinander abgestimmte Etappen energetisch verbessert werden kann.

Ein iSFP kann beispielsweise Maßnahmen an folgenden Bereichen enthalten:

  • Außenwände und Fassade
  • Dach oder oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke oder Bodenflächen
  • Fenster und Außentüren
  • Heizungsanlage
  • Warmwasserbereitung
  • Lüftung
  • Wärmeverteilung und Heizflächen
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Der Sanierungsfahrplan betrachtet nicht nur einzelne Bauteile. Er zeigt auch, wie verschiedene Maßnahmen zusammenspielen. Das ist wichtig, weil eine unpassende Reihenfolge später zusätzliche Kosten verursachen kann.

Wer beispielsweise zuerst neue Fenster einbauen und einige Jahre später die Fassade dämmen möchte, sollte die künftige Dämmebene bereits bei der Fensterplanung berücksichtigen. Andernfalls können ungünstige Anschlüsse oder vermeidbare Wärmebrücken entstehen.

Ist die Reihenfolge im iSFP verbindlich?

Nein. Ein individueller Sanierungsfahrplan verpflichtet Sie weder zur Sanierung noch zur Umsetzung einer bestimmten Reihenfolge.

Sie können einzelne Schritte verschieben, auslassen oder Ihr Vorhaben später an veränderte finanzielle und persönliche Rahmenbedingungen anpassen. Auch eine vollständige Umsetzung des Fahrplans ist nicht vorgeschrieben.

Der iSFP ist deshalb eher eine fachlich begründete Route als ein starrer Terminplan. Er soll verhindern, dass heutige Entscheidungen spätere Maßnahmen unnötig erschweren.

Wenn für eine konkrete Sanierungsmaßnahme der iSFP-Bonus beantragt werden soll, muss diese Maßnahme allerdings grundsätzlich im Sanierungsfahrplan enthalten und entsprechend beschrieben sein.

Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab?

Die Erstellung lässt sich in mehrere Schritte unterteilen.

1. Erstgespräch und Klärung der Ziele

Zu Beginn wird besprochen, was Sie mit der Sanierung erreichen möchten.

Geht es vor allem um niedrigere Heizkosten? Soll das Gebäude langfristig umfassend modernisiert werden? Steht ohnehin eine Dach- oder Fassadensanierung an? Oder möchten Sie wissen, ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus sinnvoll eingesetzt werden kann?

Auch das verfügbare Budget und der gewünschte Zeitraum spielen eine Rolle. Ein Fahrplan für eine Komplettsanierung unterscheidet sich von einer Planung, bei der die Maßnahmen über zehn oder fünfzehn Jahre verteilt werden sollen.

2. Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes

Bei der Besichtigung wird der energetische Zustand des Gebäudes aufgenommen. Dazu gehören insbesondere:

  • Aufbau und Zustand der Außenwände
  • Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke und erdberührte Bauteile
  • Fenster und Außentüren
  • vorhandene Heizungsanlage
  • Warmwasserbereitung
  • Heizkörper oder Fußbodenheizung
  • Lüftungssituation
  • bereits durchgeführte Sanierungen

Vorhandene Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Rechnungen früherer Maßnahmen und Verbrauchsabrechnungen helfen bei der Bewertung. Fehlen einzelne Unterlagen, können viele Angaben beim Termin aufgenommen oder anhand typischer Bauweisen eingeordnet werden.

3. Energetische Bilanzierung

Auf Grundlage der Gebäudedaten wird ein energetisches Modell erstellt. Es zeigt, wo das Gebäude Wärme verliert und wie sich verschiedene Sanierungsmaßnahmen auf den Energiebedarf auswirken können.

Dabei wird nicht einfach der bisherige Verbrauch fortgeschrieben. Das Nutzerverhalten einzelner Bewohner soll das Ergebnis möglichst wenig verzerren. Ziel ist eine vergleichbare technische Bewertung des Gebäudes.

4. Entwicklung der Sanierungsschritte

Anschließend werden sinnvolle Maßnahmenpakete zusammengestellt. Möglich ist sowohl eine Sanierung in einem Zug als auch eine Aufteilung in mehrere Etappen.

Ein Fahrplan könnte beispielsweise so aufgebaut sein:

  • zuerst Dach und oberste Geschossdecke verbessern
  • anschließend Fenster und Fassade gemeinsam betrachten
  • Heizflächen auf niedrige Vorlauftemperaturen vorbereiten
  • später die bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen

Welche Reihenfolge sinnvoll ist, hängt vom tatsächlichen Zustand des Hauses ab. Es gibt deshalb keinen allgemeingültigen Standardfahrplan für jedes Gebäude.

5. Erläuterung der Ergebnisse

Am Ende erhalten Sie die Unterlagen zum individuellen Sanierungsfahrplan. Dazu gehören üblicherweise die Übersicht „Mein Sanierungsfahrplan“ und eine ausführlichere Umsetzungshilfe mit den einzelnen Maßnahmenpaketen.

Die Ergebnisse werden in einem Abschlussgespräch erläutert. Dabei sollte auch besprochen werden, welche Schritte kurzfristig sinnvoll sind, welche Maßnahmen zusammen geplant werden sollten und an welchen Stellen vor der Umsetzung noch eine detaillierte Fachplanung notwendig ist.

Welche Informationen enthält ein iSFP?

Ein individueller Sanierungsfahrplan enthält unter anderem:

  • eine Beschreibung des energetischen Ausgangszustands
  • eine Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • vorgeschlagene Sanierungsschritte
  • eine empfohlene Reihenfolge der Maßnahmen
  • den energetischen Zustand nach den jeweiligen Schritten
  • überschlägige Investitionskosten
  • Hinweise auf mögliche Förderprogramme
  • geschätzte Energie- und CO₂-Einsparungen
  • Hinweise zur Umsetzung und zu notwendigen Fachplanungen

Die genannten Kosten sind dabei keine verbindlichen Handwerkerangebote. Sie dienen einer ersten wirtschaftlichen Einordnung. Vor der Umsetzung sollten aktuelle und vergleichbare Angebote eingeholt werden.

Wie wird die Erstellung eines iSFP gefördert?

Die Energieberatung für Wohngebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

Nach dem Stand vom 2. August 2026 beträgt der Zuschuss:

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars
  • maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung der Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung

Für die geförderte Beratung muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes grundsätzlich mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Die Förderung bezieht sich auf die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Sie ist von der späteren Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen zu unterscheiden.

Was hat sich beim iSFP-Bonus zum 21. Juli 2026 geändert?

Bis zum 20. Juli 2026 konnten geeignete Maßnahmen aus einem iSFP regelmäßig mit fünf zusätzlichen Prozentpunkten gefördert werden.

Für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 gelten deutlich strengere Voraussetzungen.

Bei einem Einfamilienhaus wird der iSFP-Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro berücksichtigt. Die zusätzlichen fünf Prozent gelten außerdem nur für den Teil der Kosten, der diese Grenze übersteigt.

Das bedeutet:

  • Bei förderfähigen Kosten unter 30.000 Euro gibt es keinen iSFP-Bonus.
  • Bei genau 30.000 Euro ergibt sich noch kein zusätzlicher Bonusbetrag.
  • Bei 45.000 Euro werden die fünf Prozent nur auf die oberhalb von 30.000 Euro liegenden 15.000 Euro angewendet.
  • Bei 60.000 Euro werden die fünf Prozent auf den darüberliegenden Betrag von 30.000 Euro angewendet.

Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich das notwendige Mindestinvestitionsvolumen entsprechend der Zahl der Wohneinheiten. Die Schwelle beträgt:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Die Mindestkosten müssen mit jedem einzelnen Förderantrag erneut erreicht werden. Kosten aus mehreren getrennten Anträgen können dafür nicht zusammengerechnet werden.

Außerdem wird der iSFP-Bonus nach der neuen Richtlinie nur noch für maximal drei Förderanträge gewährt.

Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus

Angenommen, eine förderfähige Sanierungsmaßnahme kostet 45.000 Euro.

Die Grundförderung von 15 Prozent wird auf die förderfähigen Kosten angewendet:

45.000 Euro × 15 Prozent = 6.750 Euro

Der iSFP-Bonus wird nur für den Teil oberhalb von 30.000 Euro berechnet:

15.000 Euro × 5 Prozent = 750 Euro

In diesem Beispiel ergibt sich somit ein rechnerischer Gesamtzuschuss von 7.500 Euro.

Die effektive Förderquote liegt damit nicht bei 20 Prozent, sondern bei rund 16,7 Prozent.

Bei förderfähigen Kosten von 60.000 Euro ergeben sich rechnerisch:

  • 9.000 Euro Grundförderung
  • 1.500 Euro iSFP-Bonus
  • insgesamt 10.500 Euro Zuschuss

Vor der Änderung waren bei einer solchen Maßnahme rechnerisch bis zu 12.000 Euro möglich. Der finanzielle Vorteil des iSFP ist damit seit dem 21. Juli 2026 kleiner geworden.

Erhöht der iSFP weiterhin die förderfähigen Kosten?

Grundsätzlich können sich die förderfähigen Kosten bei Gewährung des iSFP-Bonus weiterhin von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr erhöhen.

Gerade bei größeren Maßnahmen kann das wichtiger sein als der eigentliche Bonus von fünf Prozent. Ohne die erhöhte Kostengrenze würde die Grundförderung bei einem Einfamilienhaus regelmäßig nur auf maximal 30.000 Euro förderfähige Ausgaben berechnet.

Ob die höhere Grenze im konkreten Antrag genutzt werden kann, sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden. Durch die neue Mindestinvestitionsgrenze und die Begrenzung auf drei Anträge ist eine durchdachte Aufteilung der Maßnahmen wichtiger geworden.

Für welche Maßnahmen gibt es den iSFP-Bonus?

Der Bonus kann insbesondere für geeignete BEG-Einzelmaßnahmen genutzt werden, beispielsweise:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • bestimmte Maßnahmen an der Anlagentechnik außer der Wärmeerzeugung
  • bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Die konkrete Maßnahme muss im iSFP enthalten sein und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden.

Für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus

Eine neue Wärmepumpe oder ein anderer Wärmeerzeuger kann im Sanierungsfahrplan selbstverständlich berücksichtigt werden. Der iSFP zeigt beispielsweise, ob zunächst die Heizlast gesenkt, einzelne Heizkörper ausgetauscht oder andere Maßnahmen vorbereitet werden sollten.

Für die eigentliche Förderung des Heizungstauschs über die KfW wird jedoch kein iSFP-Bonus gewährt. Dort gelten die eigenständigen Förderbausteine der KfW-Heizungsförderung.

Ein iSFP kann für die Heizungsplanung trotzdem sinnvoll sein. Sein Vorteil liegt dann allerdings in der Abstimmung der Maßnahmen und nicht in zusätzlichen fünf Prozent Förderung für die neue Heizung.

Ist der individuelle Sanierungsfahrplan Pflicht?

Nein. Auch durch das am 29. Juli 2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz wurde der iSFP für Eigentümer bestehender Wohngebäude nicht allgemein verpflichtend.

Sie können viele Sanierungsmaßnahmen auch ohne Sanierungsfahrplan umsetzen. Für einen Förderantrag muss dann trotzdem geprüft werden, ob eine technische Projektbeschreibung und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich sind.

Der iSFP ist eine freiwillige Planungsgrundlage. Ob er sich lohnt, hängt daher nicht nur vom möglichen Bonus ab.

Für wen lohnt sich ein iSFP nach der BEG-Reform noch?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann weiterhin sinnvoll sein, wenn:

  • Sie mehrere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum planen
  • Sie die richtige Reihenfolge noch nicht kennen
  • Dach, Fenster, Fassade und Heizung aufeinander abgestimmt werden sollen
  • Sie größere Einzelmaßnahmen mit mehr als 30.000 Euro förderfähigen Kosten planen
  • Sie den energetischen Zustand eines gekauften Hauses systematisch bewerten möchten
  • unterschiedliche Angebote und Sanierungsvarianten verglichen werden sollen
  • Sie eine langfristige Investitions- und Entscheidungsgrundlage benötigen

Weniger eindeutig ist der finanzielle Vorteil bei kleinen Einzelmaßnahmen. Wer beispielsweise nur einige Fenster austauschen möchte und deutlich unter 30.000 Euro bleibt, erhält nach der aktuellen Regelung keinen iSFP-Bonus.

In solchen Fällen sollte der Sanierungsfahrplan nicht allein mit einer vermeintlichen Zusatzförderung begründet werden. Entscheidend ist dann, ob die langfristige Planung und Abstimmung der Maßnahmen für den Eigentümer einen eigenen Wert hat.

iSFP oder einzelne Energieberatung?

Nicht jedes Gebäude und nicht jedes Vorhaben benötigt sofort einen vollständigen Sanierungsfahrplan.

Wenn lediglich eine klar abgegrenzte Frage beantwortet werden soll – beispielsweise die Dimensionierung einer Wärmepumpe oder die Bewertung eines einzelnen Bauteils – kann eine gezielte Fachplanung sinnvoller sein.

Wenn dagegen mehrere Maßnahmen im Raum stehen und noch keine sinnvolle Reihenfolge feststeht, bietet der iSFP den größeren Überblick.

Deshalb sollte vor der Beauftragung geklärt werden, welche Entscheidung mit der Beratung tatsächlich vorbereitet werden soll.

Fazit: Ein guter Plan bleibt wertvoll – auch mit kleinerem Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist seit der BEG-Reform finanziell nicht mehr automatisch so attraktiv wie zuvor. Bei kleineren Maßnahmen entfällt der Bonus vollständig, bei größeren Vorhaben wird er nur auf den Teil der Kosten oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens angewendet.

Trotzdem kann ein iSFP eine sinnvolle Grundlage für die Modernisierung eines Wohngebäudes sein. Er hilft dabei, Maßnahmen aufeinander abzustimmen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Investitionen über mehrere Jahre zu planen.

Entscheidend ist eine ehrliche Betrachtung: Der Sanierungsfahrplan sollte nicht nur wegen einer zusätzlichen Förderung erstellt werden. Er lohnt sich vor allem dann, wenn Sie tatsächlich Orientierung für mehrere anstehende Entscheidungen benötigen.