Im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Sanierungsmaßnahme – unabhängig von Herstellern und ausführenden Fachunternehmen.
Warum ist eine energetische Baubegleitung sinnvoll?
Viele Entscheidungen werden bereits vor Beginn der Arbeiten getroffen: Dämmstoffstärke, Fensterqualität, Anschlussdetails, technische Kennwerte und förderfähige Kosten müssen zusammenpassen.
Fehler oder fehlende Nachweise fallen häufig erst beim Förderabschluss auf. Dann lassen sich Ausführungsdetails oder Vertragsunterlagen oft nur noch schwer korrigieren.
Die energetische Baubegleitung soll deshalb:
- technische Anforderungen frühzeitig klären,
- Angebote und Produktangaben prüfen,
- Schnittstellen zwischen verschiedenen Maßnahmen berücksichtigen,
- die Ausführung zu wichtigen Zeitpunkten kontrollieren,
- förderrelevante Unterlagen zusammenstellen und
- den Förderabschluss vorbereiten.
Für welche Maßnahmen eignet sich die Baubegleitung?
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung kann insbesondere bei folgenden Maßnahmen sinnvoll oder erforderlich sein:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Einbau einer Wärmepumpe
- Optimierung der Heizungsanlage
- Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der geplanten Maßnahme, den Förderbedingungen und den bereits vorhandenen Planungen.
Energetische Fachplanung vor der Umsetzung
Vor Beginn der Arbeiten werden die technischen und förderrechtlichen Grundlagen geklärt. Je nach Maßnahme können dazu gehören:
- Prüfung des geplanten Bauteilaufbaus
- Berechnung oder Prüfung von U-Werten
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen
- Abstimmung von Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik
- Hinweise zu Wärmebrücken und Anschlussdetails
- Prüfung von Produktdatenblättern
- Prüfung der förderfähigen Kosten
- Durchsicht und fachliche Einordnung von Handwerkerangeboten
- Erstellung der technischen Förderunterlagen
Dabei wird frühzeitig sichtbar, ob Angaben fehlen oder eine angebotene Ausführung die Förderanforderungen voraussichtlich nicht erfüllt.
Baubegleitung während der Sanierung
Während der Umsetzung können abgestimmte Vor-Ort-Termine erfolgen. Diese werden möglichst zu Zeitpunkten durchgeführt, an denen wichtige Ausführungsdetails noch sichtbar und korrigierbar sind.
Je nach Maßnahme prüfe ich beispielsweise:
- verwendete Materialien und Dämmstoffstärken,
- Produktkennwerte von Fenstern und Türen,
- Ausführung relevanter Bauteilanschlüsse,
- erkennbare Wärmebrücken,
- Übereinstimmung mit den Förderunterlagen,
- förderrelevante Änderungen gegenüber der Planung und
- notwendige Nachweise der Fachunternehmen.
Festgestellte Abweichungen werden dokumentiert und mit Ihnen beziehungsweise dem ausführenden Fachunternehmen besprochen. Die Verantwortung für die fachgerechte handwerkliche Ausführung verbleibt beim beauftragten Unternehmen.
Dokumentation und Förderabschluss
Nach Abschluss der Maßnahme werden die förderrelevanten Unterlagen geprüft und zusammengestellt.
Dazu können gehören:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Fachunternehmererklärungen
- Produktdatenblätter
- technische Nachweise
- Fotodokumentationen
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs
- Aufstellung der förderfähigen Kosten
Auf Grundlage der vollständigen und plausiblen Unterlagen erstelle ich die erforderliche technische Abschlussbestätigung. Diese benötigen Sie für den Verwendungsnachweis beziehungsweise den Förderabschluss bei BAFA oder KfW.
So läuft die Fachplanung und Baubegleitung ab
1. Prüfung der geplanten Maßnahme
Wir klären den aktuellen Planungsstand, die vorgesehene Förderung und den gewünschten Umfang der Begleitung.
2. Prüfung von Angeboten und technischen Angaben
Vorhandene Angebote, Produktdaten und Planungen werden mit den technischen Förderanforderungen abgeglichen.
3. Technische Vorbereitung
Notwendige Berechnungen, Vorgaben und Förderunterlagen werden erstellt beziehungsweise geprüft.
4. Abstimmung vor Baubeginn
Sie und das ausführende Fachunternehmen erhalten eine Übersicht über die relevanten technischen Anforderungen und benötigten Nachweise.
5. Begleitung der Ausführung
Zu vereinbarten Zeitpunkten erfolgen Kontrollen und eine Dokumentation der förderrelevanten Ausführung.
6. Prüfung der Abschlussunterlagen
Nach Fertigstellung werden Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und technische Nachweise geprüft.
7. Technischer Förderabschluss
Nach erfolgreicher Prüfung erstelle ich die notwendige Bestätigung zum Förderabschluss.
Das kann in der Leistung enthalten sein
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Prüfung von Handwerkerangeboten
- U-Wert-Berechnungen
- Prüfung von Produktkennwerten
- Hinweise zu Wärmebrücken und Bauteilanschlüssen
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag
- abgestimmte Vor-Ort-Termine
- Fotodokumentation wichtiger Ausführungsschritte
- Prüfung von Rechnungen und Fachunternehmererklärungen
- Ermittlung der endgültigen förderfähigen Kosten
- Erstellung der technischen Abschlussbestätigung
Welche Leistungen konkret erforderlich sind, wird vor der Beauftragung festgelegt.
Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
Im Zusammenhang mit geförderten BEG-Einzelmaßnahmen können auch die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst werden.
Der Fördersatz beträgt derzeit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Wohngebäuden gelten grundsätzlich folgende Höchstgrenzen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: maximal 5.000 Euro förderfähige Ausgaben
- Mehrfamilienhäuser: maximal 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt höchstens 20.000 Euro förderfähige Ausgaben
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus kann der Zuschuss damit bis zu 2.500 Euro betragen. Die Förderung muss zusammen mit der zugehörigen Sanierungsmaßnahme beantragt werden.
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus gelten abweichende Förderhöchstbeträge.
Baubegleitung ist keine vollständige Bauleitung
Die energetische Baubegleitung konzentriert sich auf die Energieeffizienz, die technischen Förderanforderungen und die dazugehörigen Nachweise.
Sie ersetzt insbesondere keine:
- dauerhafte Überwachung der Baustelle,
- vollständige Bauleitung oder Objektüberwachung,
- Koordination sämtlicher Gewerke,
- statische Prüfung,
- Brandschutzplanung,
- Schadstoffuntersuchung,
- rechtliche Prüfung von Bauverträgen oder
- Abnahme der gesamten Handwerkerleistung.
Die Vor-Ort-Termine erfolgen stichprobenartig und zu vorher vereinbarten Ausführungsschritten. Sie können eine sorgfältige Arbeit der Fachunternehmen unterstützen, aber keine lückenlose Kontrolle jeder handwerklichen Leistung gewährleisten.
Häufige Fragen zur energetischen Baubegleitung
Ist die Baubegleitung bei einer Förderung verpflichtend?
Bei vielen geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte für Antrag und Abschluss erforderlich. Welche zusätzlichen Planungs- und Kontrollleistungen notwendig sind, hängt von der Maßnahme und dem Förderprogramm ab.
Wie viele Vor-Ort-Termine sind enthalten?
Die Anzahl richtet sich nach dem Umfang und Ablauf der Sanierung. Vor der Beauftragung wird festgelegt, welche Ausführungsschritte kontrolliert werden sollen.
Kann die Baubegleitung erst nach Beginn der Arbeiten beauftragt werden?
Das ist häufig problematisch. Förderrelevante Anforderungen, Vertragsbedingungen und technische Details sollten vor Beginn der Arbeiten geprüft werden. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht immer möglich.
Übernehmen Sie die Abnahme der Handwerkerleistungen?
Ich prüfe die energetischen und förderrelevanten Aspekte im vereinbarten Umfang. Eine rechtsgeschäftliche Abnahme der gesamten Werkleistung oder vollständige Bauleitung ist nicht automatisch Bestandteil der energetischen Baubegleitung.
Kann ich die Baubegleitung auch ohne Förderung beauftragen?
Ja. Eine unabhängige technische Begleitung kann auch ohne Förderantrag sinnvoll sein. Der Umfang wird dann individuell nach der geplanten Maßnahme vereinbart.
