Ich prüfe Ihr Vorhaben unabhängig, ordne mögliche Zuschüsse und Boni ein und bereite die erforderlichen technischen Unterlagen vor – bevor mit der Sanierung begonnen wird.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Die BEG-Einzelmaßnahmen umfassen unterschiedliche Förderbereiche. Je nach Vorhaben erfolgt die Förderung über das BAFA oder die KfW.

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Über das BAFA können unter anderem gefördert werden:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Dachflächen
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung von Kellerdecken und Bodenflächen
  • Austausch oder energetische Verbesserung von Fenstern
  • Austausch von Außentüren
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

Für diese Maßnahmen ist grundsätzlich ein gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Anlagentechnik außer Heizung

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • bestimmte digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Ob eine konkrete Anlage förderfähig ist, wird anhand der geltenden technischen Mindestanforderungen geprüft.

Heizungsoptimierung

Förderfähig können unter anderem sein:

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizkurve
  • Verbesserung der Wärmeverteilung
  • Austausch oder Anpassung von Heizkörpern
  • Dämmung von Heizungsleitungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz

Heizungstausch und Wärmepumpenförderung

Der Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung wird bei privaten Eigentümern grundsätzlich über die KfW gefördert. Dazu gehören insbesondere:

  • Wärmepumpen
  • solarthermische Anlagen
  • bestimmte Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • weitere förderfähige Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien

Bei der Heizungsförderung können neben der Grundförderung weitere Boni infrage kommen. Diese hängen beispielsweise von der vorhandenen Heizung, dem Haushaltseinkommen und der eingesetzten Technik ab.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst. Deshalb wird die konkrete Förderhöhe immer für das jeweilige Vorhaben und zum aktuellen Zeitpunkt berechnet.

Stand August 2026 gelten unter anderem folgende Grundsätze:

BAFA-Effizienzmaßnahmen

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung beträgt die Grundförderung grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei Umsetzung einer passenden Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan können weitere fünf Prozentpunkte hinzukommen. Seit dem 21. Juli 2026 wird dieser iSFP-Bonus jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gewährt und nur auf den darüber liegenden Betrag angewendet.

KfW-Heizungsförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung beträgt die Grundförderung grundsätzlich 30 Prozent. Abhängig von den persönlichen und technischen Voraussetzungen können zusätzliche Boni hinzukommen. Insgesamt ist die Förderung auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.

Für die erste Wohneinheit werden bei Anträgen bis zum 31. Januar 2027 grundsätzlich höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag soll anschließend schrittweise sinken.

Eine verbindliche Förderberechnung ist deshalb erst möglich, wenn Gebäude, Antragsteller, vorhandene Heizung und geplante Maßnahme bekannt sind.

Warum die Reihenfolge bei der Förderung entscheidend ist

Ein häufiger Fehler ist, Handwerker zu beauftragen oder mit der Umsetzung zu beginnen, bevor die Fördervoraussetzungen geklärt wurden.

Für einen Förderantrag muss grundsätzlich bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht.

Ein Vertrag ohne eine solche Bedingung oder der Beginn der Bauarbeiten vor Antragstellung kann zum Verlust der Förderung führen. Eine Förderklausel lässt sich nicht ohne Weiteres nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag aufnehmen.

Deshalb gilt: Erst Förderung und technische Anforderungen klären, dann den Vertrag korrekt gestalten und anschließend den Antrag stellen.

So läuft die Fördermittelberatung ab

1. Erstprüfung des Vorhabens

Wir klären, welche Maßnahme geplant ist, wer Eigentümer des Gebäudes ist und welches Förderprogramm grundsätzlich infrage kommt.

2. Prüfung der Fördervoraussetzungen

Ich prüfe die technischen Anforderungen, das Gebäudealter, die geplante Nutzung und mögliche Boni. Bei einem Heizungstausch werden zusätzlich die vorhandene Heizung, das Haushaltseinkommen und die vorgesehene Technik berücksichtigt.

3. Prüfung des Fachunternehmerangebots

Das Angebot wird auf förderrelevante Angaben und Kostenpositionen geprüft. Falls Informationen fehlen, erhalten Sie eine konkrete Rückmeldung für das Fachunternehmen.

4. Ermittlung der voraussichtlichen Förderung

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der förderfähigen Kosten, des möglichen Fördersatzes und des voraussichtlichen Zuschusses.

5. Erstellung der technischen Förderunterlagen

Je nach Förderprogramm erstelle ich die erforderliche technische Projektbeschreibung oder Bestätigung zum Antrag.

6. Antragstellung durch den Eigentümer

Den eigentlichen Förderantrag stellen Sie als Antragsteller im jeweiligen BAFA- oder KfW-Portal. Ich stelle Ihnen die benötigten technischen Angaben zur Verfügung und unterstütze Sie bei der korrekten Zuordnung.

7. Umsetzung und Förderabschluss

Nach der Förderzusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die fachliche Begleitung, Prüfung der Ausführung und Erstellung der Abschlussbestätigung können als weiterführende Leistung beauftragt werden.

Das ist in der Fördermittelberatung enthalten

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem Vorhaben. Möglich sind insbesondere:

  • Prüfung geeigneter Förderprogramme
  • Prüfung der grundsätzlichen Antragsberechtigung
  • Ermittlung möglicher Förderboni
  • überschlägige Berechnung der Förderhöhe
  • Prüfung von Fachunternehmerangeboten
  • Prüfung der technischen Mindestanforderungen
  • Abgrenzung förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten
  • Erstellung der technischen Projektbeschreibung
  • Erstellung der Bestätigung zum Antrag
  • Hinweise zur richtigen Vertragsgestaltung und Reihenfolge
  • Unterstützung bei Rückfragen zum Förderverfahren

Die formale Antragstellung erfolgt bei privaten Eigentümern grundsätzlich durch den Antragsteller selbst.

Fördermittelberatung oder Baubegleitung?

Die Fördermittelberatung betrifft vor allem die Vorbereitung des Vorhabens, die Prüfung der Förderfähigkeit und die technischen Unterlagen für den Antrag.

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung setzt anschließend bei der konkreten Umsetzung an. Sie kann unter anderem die Prüfung technischer Details, Baustellentermine, die Dokumentation der Ausführung und die Nachweise für den Förderabschluss umfassen.

Beide Leistungen können einzeln oder als zusammenhängende Begleitung beauftragt werden.

Was die Fördermittelberatung nicht garantieren kann

Förderprogramme können geändert, eingeschränkt oder beendet werden. Die Bewilligung steht außerdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der abschließenden Prüfung durch BAFA oder KfW.

Die Beratung umfasst daher keine Garantie auf:

  • Bewilligung des Förderantrags
  • unveränderte Förderbedingungen
  • bestimmte Bearbeitungszeiten
  • Auszahlung einer bestimmten Zuschusshöhe
  • Anerkennung fehlerhafter oder unvollständiger Handwerkerleistungen

Ziel ist es, das Vorhaben fachlich korrekt vorzubereiten und vermeidbare Antragsfehler zu verhindern.

Häufige Fragen zur BEG-Förderung

Darf ich vor dem Förderantrag bereits einen Handwerker beauftragen?

Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss für die Antragstellung grundsätzlich vorliegen. Er muss jedoch bereits bei Abschluss eine wirksame aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten. Ohne eine solche Bedingung kann der Vertrag einen förderschädlichen Vorhabenbeginn darstellen.

Kann ich nach Beginn der Arbeiten noch Förderung beantragen?

Grundsätzlich muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Wurde bereits ohne zulässige Förderbedingung beauftragt oder mit den Arbeiten begonnen, ist eine nachträgliche Förderung regelmäßig ausgeschlossen.

Stellen Sie den Förderantrag für mich?

Bei privaten Eigentümern wird der Antrag grundsätzlich vom Eigentümer selbst im BAFA- beziehungsweise KfW-Portal gestellt. Ich erstelle die erforderlichen technischen Unterlagen und unterstütze bei der Vorbereitung.

Brauche ich immer einen Energieeffizienz-Experten?

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und bestimmten Anlagentechniken ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei der Heizungsförderung kann die technische Bestätigung abhängig vom Vorhaben auch durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erstellt werden.

Kann ich mehrere Maßnahmen fördern lassen?

Grundsätzlich können mehrere förderfähige Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Dabei müssen die jeweiligen Förderhöchstbeträge, technischen Anforderungen und möglichen Kombinationen mit anderen Förderprogrammen geprüft werden.