Das sogenannte Heizungsgesetz wurde geändert, die bisherige 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden. So weit, so einfach – könnte man meinen.
Ganz so unkompliziert ist die Entscheidung allerdings nicht. Denn erlaubt bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss neben den Anschaffungskosten auch steigende Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe, den CO₂-Preis und die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage berücksichtigen.
Die kurze Antwort lautet daher: Ja, eine neue Gasheizung darf 2026 grundsätzlich eingebaut werden. Vor der Entscheidung sollten die langfristigen Kosten und mögliche Alternativen aber sorgfältig verglichen werden.
Was hat sich mit dem GModG geändert?
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GModG – in Kraft getreten. Es hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst und die Regeln für den Einbau neuer Heizungen neu geordnet.
Die bekannteste Änderung betrifft die 65-Prozent-Regel. Nach dem vorherigen Gesetz mussten neu eingebaute Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
Diese allgemeine Vorgabe ist entfallen. Eigentümer können wieder freier zwischen unterschiedlichen Heizsystemen wählen. Möglich sind beispielsweise:
- Gas- und Ölheizungen
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermie
- Hybridheizungen
- der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
- weitere geeignete Heiztechniken
Eine Wärmepumpe ist damit nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine neue Gas- oder Ölheizung ist nicht grundsätzlich verboten.
Allerdings gelten für neu eingebaute Heizungen mit fossilen Brennstoffen besondere Anforderungen.
Die wichtigste neue Regel: die Biotreppe
Wer nach Inkrafttreten des GModG eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss diese künftig mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben.
Diese stufenweise Erhöhung wird als Biotreppe bezeichnet.
Nach dem Rechtsstand vom 2. August 2026 gelten folgende Mindestanteile:
- ab 2029: 10 Prozent
- ab 2030: 15 Prozent
- ab 2035: 30 Prozent
- ab 2040: 60 Prozent
Langfristig soll die Wärmeversorgung vollständig klimaneutral werden. Für Eigentümer bedeutet das: Eine heute eingebaute Gasheizung darf zwar technisch noch viele Jahre betrieben werden. Der verwendete Brennstoff muss sich jedoch zunehmend verändern.
Statt ausschließlich fossilem Erdgas können künftig beispielsweise Biomethan, klimafreundlich erzeugte Gase oder andere anrechenbare Brennstoffe erforderlich werden.
Welche Produkte zu welchem Preis tatsächlich verfügbar sein werden, lässt sich heute nicht zuverlässig vorhersagen. Genau darin liegt eines der größten wirtschaftlichen Risiken einer neuen Gasheizung.
Muss eine funktionierende Gasheizung jetzt ausgetauscht werden?
Nein. Eine funktionierende Bestandsheizung muss allein aufgrund des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht sofort ausgetauscht werden.
Wer seine bestehende Gas- oder Ölheizung weiterbetreibt, kann sie grundsätzlich weiter nutzen. Bestehende Austausch- und Nachrüstpflichten für bestimmte alte Heizkessel bleiben davon unberührt.
Für viele Eigentümer kann es sinnvoll sein, eine funktionierende Anlage zunächst weiter zu betreiben und den späteren Austausch in Ruhe vorzubereiten. Diese Zeit lässt sich beispielsweise nutzen, um:
- den energetischen Zustand des Hauses bewerten zu lassen
- die Heizlast zu berechnen
- notwendige Vorlauftemperaturen zu prüfen
- einzelne Heizkörper anzupassen
- Fördermöglichkeiten zu vergleichen
- die kommunale Wärmeplanung zu beobachten
Ein vorschneller Austausch ist ebenso wenig sinnvoll wie das Warten bis zum vollständigen Ausfall ohne vorbereiteten Plan.
Darf ich auch 2027 oder 2028 noch eine Gasheizung einbauen?
Nach der aktuellen Rechtslage bleibt der Einbau grundsätzlich möglich. Die frühere allgemeine Verpflichtung zu mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie besteht nicht mehr.
Allerdings wird eine neu eingebaute Gasheizung von den Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile betroffen sein. Je näher der Einbau an den ersten Stufen der Biotreppe liegt, desto kürzer ist der Zeitraum, in dem sie ausschließlich mit herkömmlichem Erdgas betrieben werden kann.
Zusätzlich ist eine gesetzliche Grüngas- beziehungsweise Grünölquote vorgesehen. Sie soll die Anbieter der Brennstoffe verpflichten, schrittweise klimafreundliche Anteile bereitzustellen. Die konkrete Ausgestaltung soll noch in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein davon abhängig gemacht werden, ob der Einbau im jeweiligen Jahr erlaubt ist.
Ist eine neue Gasheizung 2026 noch wirtschaftlich?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Gasheizung kann bei den reinen Anschaffungskosten zunächst günstiger erscheinen als andere Lösungen. Für eine wirtschaftliche Bewertung müssen jedoch die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Anschaffung und Installation
- Wartung und Reparaturen
- Gaspreis
- CO₂-Kosten
- Kosten klimafreundlicher Brennstoffanteile
- Grundpreis und Netzentgelte
- mögliche Veränderungen des Gasnetzes
- staatliche Förderung alternativer Heizsysteme
- voraussichtliche Nutzungsdauer
Eine Heizung wird üblicherweise nicht für drei oder fünf Jahre eingebaut. Sie soll möglichst 15 bis 20 Jahre oder länger genutzt werden.
Wer 2026 eine neue Gasheizung installiert, muss deshalb auch die Bedingungen der Jahre 2035 und 2040 mitdenken. Zu diesem Zeitpunkt werden deutlich höhere klimafreundliche Brennstoffanteile verlangt.
Ob Biomethan oder andere klimafreundliche Gase dann in ausreichender Menge und zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden, ist derzeit offen.
Welche Rolle spielt der CO₂-Preis?
Neben der Biotreppe beeinflusst auch die CO₂-Bepreisung die künftigen Betriebskosten fossiler Heizungen.
Beim Verbrennen von Erdgas oder Heizöl entstehen CO₂-Emissionen. Die damit verbundenen Kosten werden über den Brennstoffpreis an die Verbraucher weitergegeben.
Wie sich der CO₂-Preis in den kommenden Jahren genau entwickelt, kann heute nicht sicher berechnet werden. Klar ist jedoch: Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte nicht mit einem über die gesamte Laufzeit unveränderten Gaspreis gerechnet werden.
Ein Vergleich, der nur die heutigen Energiekosten verwendet, kann die langfristigen Kosten einer neuen Gasheizung deshalb deutlich zu günstig darstellen.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Eine gewöhnliche neue Gasheizung wird nicht allgemein mit der regulären Grundförderung für klimafreundliche Heizsysteme unterstützt.
Die KfW-Heizungsförderung konzentriert sich insbesondere auf:
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizungen
- bestimmte innovative Heiztechniken
- den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Bei bestimmten wasserstofffähigen Heizungen können unter engen Voraussetzungen lediglich definierte Investitionsmehrkosten förderfähig sein. Das ist nicht mit einer allgemeinen Förderung des vollständigen Gaskessels gleichzusetzen.
Für Eigentümer eines Einfamilienhauses können bei einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung nach dem Stand vom 2. August 2026 unter anderem folgende Förderbestandteile infrage kommen:
- 30 Prozent Grundförderung
- derzeit 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
- 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus
- insgesamt maximal 80 Prozent Zuschuss
- maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der alten Heizung, der Nutzung des Gebäudes, dem Haushaltseinkommen und der gewählten neuen Anlage ab.
Eine vermeintlich teurere Wärmepumpe kann durch die Förderung deshalb bei der Investition näher an den Preis einer Gasheizung heranrücken.
Ist eine Wärmepumpe automatisch die bessere Lösung?
Nicht automatisch. Die passende Heizung hängt vom Gebäude und von den örtlichen Bedingungen ab.
Für eine Wärmepumpe sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Heizlast des Gebäudes
- erforderliche Vorlauftemperatur
- vorhandene Heizkörper oder Fußbodenheizung
- Platz für Innen- und Außengeräte
- mögliche Wärmequelle
- Schallschutz
- elektrischer Hausanschluss
- Zustand der Gebäudehülle
- zukünftige Sanierungsmaßnahmen
Eine Wärmepumpe setzt jedoch nicht voraus, dass ein Bestandsgebäude vorher vollständig saniert wird. Viele ältere Häuser können mit überschaubaren Anpassungen für einen effizienten Wärmepumpenbetrieb vorbereitet werden.
Häufig reicht es beispielsweise aus, einzelne zu kleine Heizkörper zu ersetzen, das Heizsystem hydraulisch abzugleichen und die Anlage passend zu dimensionieren.
Ob das funktioniert, sollte nicht anhand des Baujahrs oder des bisherigen Gasverbrauchs entschieden werden. Eine raumweise Heizlastberechnung liefert dafür eine wesentlich bessere Grundlage.
Wann kann eine Gasheizung trotzdem infrage kommen?
Es gibt Gebäude und Situationen, in denen eine Gasheizung zumindest als Vergleichsvariante betrachtet werden kann. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- kurzfristig ein irreparabler Heizungsausfall überbrückt werden muss
- technische oder bauliche Einschränkungen gegen bestimmte Alternativen sprechen
- ein belastbarer Anschluss an ein künftiges Gas- oder Wasserstoffnetz absehbar ist
- eine fachgerecht geplante Hybridlösung umgesetzt werden soll
- eine umfangreiche Gebäudesanierung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist
Auch dann sollte nicht nur das günstigste Angebot betrachtet werden. Entscheidend ist, wie die Anlage über ihre gesamte Nutzungsdauer betrieben werden kann und welche zusätzlichen Investitionen später erforderlich werden.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung noch?
Durch den Wegfall der allgemeinen 65-Prozent-Vorgabe entscheidet die kommunale Wärmeplanung nicht mehr darüber, ab welchem Zeitpunkt ein Eigentümer zwingend eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einbauen muss.
Trotzdem bleibt die Wärmeplanung für die eigene Entscheidung wichtig. Sie kann Hinweise darauf geben, ob ein Wohngebiet künftig an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen werden könnte.
Bevor eine neue Heizung für die nächsten 15 oder 20 Jahre bestellt wird, sollte deshalb geprüft werden:
- Gibt es bereits einen kommunalen Wärmeplan?
- Ist für die Straße ein Wärmenetz vorgesehen?
- Wie konkret und zeitlich belastbar ist diese Planung?
- Gibt es bereits einen Betreiber und veröffentlichte Anschlussbedingungen?
- Welche Übergangslösung wäre bis zu einem möglichen Anschluss erforderlich?
Eine farbige Fläche in einem Wärmeplan ist noch kein verbindliches Anschlussangebot. Umgekehrt sollte ein bereits konkret geplantes Wärmenetz bei einer Heizungsentscheidung nicht ignoriert werden.
Was sollten Eigentümer vor dem Heizungstausch prüfen?
Vor der Entscheidung für Gasheizung, Wärmepumpe oder Wärmenetz sollten mindestens folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch ist die tatsächliche Heizlast des Gebäudes?
- Welche Vorlauftemperatur wird an kalten Tagen benötigt?
- Sind die vorhandenen Heizkörper ausreichend dimensioniert?
- Welche Sanierungsmaßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant?
- Gibt es eine realistische Wärmenetzperspektive?
- Welche Fördermittel stehen für die verschiedenen Varianten zur Verfügung?
- Wie entwickeln sich die voraussichtlichen Kosten über 15 bis 20 Jahre?
- Welche technischen und rechtlichen Anforderungen gelten künftig für den Energieträger?
Erst auf dieser Grundlage lassen sich Angebote sinnvoll vergleichen.
Häufige Fragen zur Gasheizung 2026
Ist die Gasheizung ab 2026 verboten?
Nein. Der Einbau einer neuen Gasheizung ist nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz grundsätzlich weiterhin erlaubt.
Muss ich jetzt eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Es besteht keine allgemeine Wärmepumpenpflicht. Eigentümer dürfen auch andere zulässige Heizsysteme wählen.
Muss meine funktionierende Gasheizung raus?
Nein. Eine funktionierende Bestandsanlage muss nicht allein wegen des neuen Gesetzes ausgetauscht werden. Besondere Vorschriften für bestimmte sehr alte Heizkessel können jedoch weiterhin greifen.
Was gilt ab 2029?
Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe. Die erste Stufe beträgt ab 2029 zehn Prozent.
Kann eine Gasheizung bis 2045 betrieben werden?
Die Anlage selbst kann grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern sie technisch funktionsfähig ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Brennstoff muss jedoch zunehmend klimafreundlich werden. Langfristig soll die Wärmeversorgung vollständig klimaneutral erfolgen.
Lohnt sich eine Gasheizung 2026 noch?
Das hängt vom Gebäude, der Nutzung, den Alternativen und der regionalen Wärmeplanung ab. Wegen der langfristigen Brennstoffanforderungen und der fehlenden allgemeinen Förderung sollte die Entscheidung nicht ausschließlich anhand der niedrigen Anschaffungskosten getroffen werden.
Fazit: Erlaubt heißt nicht automatisch empfehlenswert
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz haben Eigentümer wieder mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung. Eine neue Gasheizung darf grundsätzlich eingebaut werden.
Diese Freiheit verlagert allerdings auch mehr Verantwortung auf den Eigentümer. Wer sich heute für Gas entscheidet, trägt das Risiko der künftigen Brennstoffpreise, der steigenden klimafreundlichen Anteile und der langfristigen Entwicklung des Gasnetzes.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur: „Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?“ Wichtiger ist: „Welche Heizung passt technisch und wirtschaftlich über die nächsten 15 bis 20 Jahre zu meinem Gebäude?“
